Internetrecht
I.
IMPRESSUM
Ein
Anbieter einer Homepage ist dazu verpflichte, auf der Homepage ein sog.
Impressum zu haben. Tut er dies nicht, setzt er sich der Gefahr aus, gebührenpflichtig
abgemahnt zu werden oder Bußgeld zahlen zu müssen.
II.
DISCLAIMER (HAFTUNGSAUSSCHLUSS)
Um
nicht für den Inhalt von externen Seiten verantwortlich gemacht zu
werden sollte man einen sog. "Disclaimer", also Haftungsausschluss
einfügen. Dieser sollte sich vor der Aufführung von verlinkten
Seiten (Rubrik: "Links") befinden und etwa wie folgt lauten:
"Wir
bieten auf dieser Homepage LINKS zu anderen Seiten im Internet an. Für
alle diese Links gilt, dass der Betreiber der Internetpräsenz KONZERTFOTOS-HOT-STUFF.DE
keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten
hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen
Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage inklusive aller Unterseiten.
Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten
Links und für alle Inhalte der Seiten, zu den Links führen."
30. Oktober 2003 - jme des HFV)
Herausgeber dieser Internetpräsentation:
Gernot W. Freudenberger / "Knipser" und Webmaster
Fotos + Collagen:
Die ausgestellten Fotos + Collagen auf dieser Homepage unterliegen
dem Copyright der jeweiligen Fotografen / Künstler und dürfen
nicht ohne die schriftliche Erlaubnis des Fotografen auf anderen Internetseiten veröffentlicht oder als Druck veräußert
werden.
Ich
möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass abgelichtete Personen
in keiner Weise der Lächerlichkeit ausgesetzt, diffamiert, beleidigt
oder deren Persönlichkeitsschutz verletzt werden sollten.
Es
besteht kein rechtlicher Anspruch von Personen, ihre Fotos löschen
zu lassen, da es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelte.
Rechtlicher
Hinweis:
Einwilligung
zur Aufnahme
Zum Fotografieren von Personen ist grundsätzlich nicht deren Einverständnis
notwendig, sofern die Fotografierten dadurch in keiner Weise genötigt,
behindert oder belästigt werden.
Öffentliche
Versammlungen, Menschenansammlungen, Sport- und sonstige Veranstaltungen,
Menschenaufläufe
(KUG, § 23, Abs. 1, Nr. 3)
Sofern
der Bildinhalt die Ansammlung von Menschen ist, ist eine Einwilligung
der einzelnen abgebildeten Personen nicht notwendig.
Fotos:
Gernot W. Freudenberger
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