- IMPRESSEUM -



Internetrecht

I. IMPRESSUM
Ein Anbieter einer Homepage ist dazu verpflichte, auf der Homepage ein sog. Impressum zu haben. Tut er dies nicht, setzt er sich der Gefahr aus, gebührenpflichtig abgemahnt zu werden oder Bußgeld zahlen zu müssen.

II. DISCLAIMER (HAFTUNGSAUSSCHLUSS)
Um nicht für den Inhalt von externen Seiten verantwortlich gemacht zu werden sollte man einen sog. "Disclaimer", also Haftungsausschluss einfügen. Dieser sollte sich vor der Aufführung von verlinkten Seiten (Rubrik: "Links") befinden und etwa wie folgt lauten:

"Wir bieten auf dieser Homepage LINKS zu anderen Seiten im Internet an. Für alle diese Links gilt, dass der Betreiber der Internetpräsenz KONZERTFOTOS-HOT-STUFF.DE keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage inklusive aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu den Links führen."


30. Oktober 2003 - jme des HFV)



Herausgeber dieser Internetpräsentation:

Gernot W. Freudenberger / "Knipser" und Webmaster


 
Fotos + Collagen:
Die ausgestellten Fotos + Collagen auf dieser Homepage unterliegen dem Copyright der jeweiligen Fotografen / Künstler und dürfen nicht ohne die schriftliche Erlaubnis des Fotografen auf anderen Internetseiten veröffentlicht oder als Druck veräußert werden.

Ich möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass abgelichtete Personen in keiner Weise der Lächerlichkeit ausgesetzt, diffamiert, beleidigt oder deren Persönlichkeitsschutz verletzt werden sollten.

Es besteht kein rechtlicher Anspruch von Personen, ihre Fotos löschen zu lassen, da es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelte.

Rechtlicher Hinweis:
Einwilligung zur Aufnahme
Zum Fotografieren von Personen ist grundsätzlich nicht deren Einverständnis notwendig, sofern die Fotografierten dadurch in keiner Weise genötigt, behindert oder belästigt werden.

Öffentliche Versammlungen, Menschenansammlungen, Sport- und sonstige Veranstaltungen, Menschenaufläufe
(KUG, § 23, Abs. 1, Nr. 3)

Sofern der Bildinhalt die Ansammlung von Menschen ist, ist eine Einwilligung der einzelnen abgebildeten Personen nicht notwendig.


Fotos:

Gernot W. Freudenberger